Um einen Führerschein zu erhalten, muss eine Person nachweisen, dass sie Bindungen zum polnischen Staat hat und sich mindestens 185 Tage pro Kalenderjahr in der Republik Polen aufgehalten hat. Dies ist die Rechtsgrundlage für diese Anforderung. Viele Fahrschulen wenden die Methode an, dass sich die Person lediglich anmeldet und den polnischen Behörden anschließend erklärt, dass der Grund für ihren Aufenthalt darin liegt, dass sie in einer Beziehung mit einem polnischen Staatsbürger steht. Diese Person bestätigt dann ihre Bindung zu der betreffenden Person und versucht dabei, den polnischen Behörden den Grund glaubhaft zu machen. Dies geschieht in vielen Fällen. Die Tatsache, dass diese Art von Vorgehensweise problematisch ist, sollte jedem klar sein. Eine bloße Anmeldung in Polen reicht nicht aus; eine weitere Voraussetzung ist der Nachweis eines Wohnsitzes in Polen. Dies war in der Vergangenheit allerdings in vielen Fällen nicht der Fall.
Ein weiteres Problem, das gelöst werden muss, ist die Tatsache, dass die Anmeldungen deutscher Fahrschulteilnehmer in Polen häufig auf dieselbe Person erfolgten, was wiederum die Glaubwürdigkeit ihres Aufenthalts in Polen schmälerte.
Polnischer Führerschein in Deutschland
In den letzten Jahren konnten zahlreiche Deutsche, denen in Deutschland aufgrund eines Verwaltungs- oder Strafverfahrens der Führerschein entzogen worden war, ihren Führerschein in Polen zurückerlangen. Für diese Art von Reisen nach Polen wird häufig der Begriff „Führerscheintourismus“ verwendet. Wichtig ist, dass der Hauptgrund für den Erwerb eines polnischen Führerscheins nicht darin liegt, dass die Kosten für den Erwerb eines polnischen Führerscheins etwas niedriger sind als die für einen deutschen Führerschein. Vielmehr ist der Hauptgrund für den Erwerb eines polnischen Führerscheins letztlich die Vermeidung der in Deutschland durchgeführten MPU, auch bekannt als „Idiotentest“.
Fahren in Deutschland mit einem Polnischen Führerschein – aktualisierter Rechtsrahmen
Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen erfordern jedoch besondere Aufmerksamkeit. Alte Führerscheine sind in Deutschland weiterhin gültig – auch ohne MPU (ärztliche Untersuchung). Dies gilt auch für neu erworbene Führerscheine. Es ist jedoch wichtig hervorzuheben, dass die polnischen Führerscheinbehörden derzeit verstärkte Kontrollen durchführen, insbesondere hinsichtlich der Zulassung in Polen, und Auszüge aus dem Register des Kraftfahrtbundesamtes anfordern.
Es ist wichtig zu beachten, dass in diesem Zusammenhang weiterhin unterschiedliche verwaltungsrechtliche Regelungen bestehen. In manchen Bundesländern kann die Nutzung eines polnischen Führerscheins erhebliche Herausforderungen mit sich bringen. Deutsche Autofahrer, die in Polen einen Führerschein erwerben möchten, sollten dies beachten und sich vorab bei der Fahrschule informieren.
Aufgrund der bereits erwähnten Praktiken polnischer Fahrschulen hat die polnische Staatsanwaltschaft kürzlich mehrere Durchsuchungen bei deutsch-polnischen Fahrschulen im Großraum Stettin durchgeführt. Dabei wurden verschiedene Dokumente beschlagnahmt. Es ist davon auszugehen, dass dieser Schritt im Rahmen des Amtshilfeverfahrens für die deutsche Staatsanwaltschaft erfolgte, die den Erwerb eines Führerscheins in Polen zur Umgehung der MPU als erhebliches Anliegen ansieht.
Daher ist es unerlässlich, sicherzustellen, dass die Kriterien für den Erwerb eines polnischen Führerscheins sowie die Voraussetzungen für den Erwerb eines polnischen Führerscheins im Inland vollständig erfüllt sind.
Bei Fragen zu diesem Thema oder wenn Sie Ihren Führerschein in Polen erwerben möchten, sowie bei einem bereits in Polen erworbenen Führerschein, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Polnische Führerschein Echtheit Prüfen
Die Tatsache, dass polnische Behörden polnische Führerscheine nicht mehr ausstellen, wenn man nur 185 Tage registriert war, stellt ein weiteres Problem im Zusammenhang mit der 185-tägigen Registrierungspflicht in Polen dar. Darüber hinaus verlangen die polnischen Führerscheinbehörden nun, dass man bis zur Ausstellung des Führerscheins registriert bleibt (z. B. bei Rückgabe des Führerscheins nach Polen). Der Verlust des polnischen Dokuments – des Führerscheins – eröffnet ein besonderes Dilemma.
Dennoch ist die Nutzung des polnischen Führerscheins in Deutschland grundsätzlich zulässig, sofern der Führerschein rechtmäßig in Polen erworben wurde und die polnischen Behörden über den Entzug des Führerscheins in Deutschland und dessen Gründe informiert sind.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass deutsche Staatsbürger, die eine erforderliche MPU (Medizinische Untersuchung für Kraftfahrzeuge) absolviert haben, beim Erwerb eines Führerscheins in Polen Vorsicht walten lassen sollten.